Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOHNPRO GmbH über die Nutzung der Online-Plattform meinhausbau.de für die Präsentation von Grundstücken
§ 1
Geltungsbereich
(1)
Die WOHNPRO
GmbH,
Karl-Marx-Str. 4 A, 02692 Doberschau („WOHNPRO“) betreibt unter der URL www.meinhausbau.de eine Online-Plattform. Auf der Plattform können Interessierte, in erster Linie Verbraucher[*] im Sinne des § 13 BGB, nach (Bau-) Grundstücken und (bei Bedarf auch unabhängig von einem Grundstückskauf) nach geeigneten Bauunternehmen sowie nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (z.B. Immobilienmakler, Bauträger) sowie Gebietskörperschaften (z.B. Kommunen) (im Folgenden „Kunde“ bzw. „Kunden“) können auf der Plattform (Bau-)Grundstücke sowie Bauerwartungsland präsentieren und von Interessierten kontaktiert werden. Vertragsabschlüsse kommen auf der Plattform nicht zustande. Insbesondere werden auch Makler- und Grundstückskaufverträge ausschließlich außerhalb der Plattform geschlossen.
(2)
WOHNPRO erbringt ihre Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform für die Präsentation von Grundstücken im Geschäftsverkehr mit Kunden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit im Folgenden von Leistung bzw. Leistungen gesprochen wird, werden darunter alle Lieferungen und Leistungen nach Satz 1 gleich welcher Art durch WOHNPRO
an den Kunden verstanden.
(3)
WOHNPRO erbringt unter Geltung dieser AGB keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Die AGB gelten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 und 2 genannten Leistungen auch für alle vorvertraglichen Schuldverhältnisse sowie für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für einen künftigen Vertrag gilt nicht die vorliegende, sondern eine neuere Fassung der AGB, wenn WOHNPRO den Kunden vor oder spätestens bei Vertragsschluss über das Vorliegen der neueren Fassung und darüber informiert hat, wie der Kunde auf einfache Art vom Inhalt Kenntnis nehmen kann.
(4)
Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies WOHNPRO vor oder bei Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn WOHNPRO ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn
WOHNPRO
auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
(5)
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesem Vertrag nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2
Definitionen
Im Sinne dieser AGB ist oder sind
1.
Arbeitstag Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage im Freistaat Sachsen sowie mit Ausnahme des 24.12. und 31.12.;
2.
Bestellung ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Einzelauftrags;
3.
Einzelauftrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag; bei Bestellungen über die Plattform von WOHNPRO ergibt sich der nähere Inhalt des Einzelauftrags insbesondere aus der vom Kunden getroffenen Auswahl während des Bestellvorgangs;
4.
Inhaltsdaten
Daten, die vom Kunden bzw. auf Veranlassung des Kunden auf die Server von WOHNPRO hochgeladen werden oder sonst vom Kunden bzw. auf Veranlassung des Kunden an die IT-Systeme von WOHNPRO übergeben werden;
5.
unzulässige Inhaltsdaten solche Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten bzw. deren Verbreitung fördern; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzungen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, religiöse Gefühle verletzende, rassistische oder rechtsextreme Inhalte, Hassreden, Spam und sonstige unerwünschte Werbung, Viren, Würmer, Trojaner sowie Phishing-Links.
§ 3
Registrierung, Kundenkonto
(1)
Um die Plattform von WOHNRO nutzen und Inserate veröffentlichen zu können, muss sich der Kunde dauerhaft registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Das Kundenkonto ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklung.
(2)
Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Formular. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Registrierung kann jederzeit durch Betätigung des Zurück- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abgebrochen werden.
(3)
Bei der Registrierung wählt der Kunde ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(4)
WOHNPRO ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5)
WOHNPRO behält sich auf freiwilliger Basis vor, das Kundenkonto auch über die Dauer der Vertragsdurchführung hinaus verfügbar zu halten. Auf Mitteilung des Kunden in Textform wird WOHNPRO das Kundenkonto endgültig löschen.
§ 4
Vertragsschluss
(1)
Ein Einzelauftrag und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt durch eine Auftragsbestätigung von WOHNPRO, durch schlüssiges Handeln, insbesondere wenn WOHNPRO nach der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt, oder dadurch zustande, dass der Kunde ein verbindliches Angebot von WOHNPRO annimmt. Die Angebote von WOHNPRO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen von WOHNPRO stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde hält sich an Bestellungen 14 Tage gebunden.
(2)
Bestellt der Kunde über die Plattform von WOHNPRO, gilt zusätzlich zu Absatz 1 das Folgende: Nach Anlegen eines Kundenkontos oder Öffnen des bereits bestehenden Kundenkontos und Übermittlung der zur Veröffentlichung auf der Plattform vorgesehenen Inhalte, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des „Zurück“- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch WOHNPRO erklärt wird. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Die Informationen zum Einzelauftrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Kundenkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung.
(3)
Soweit auf der Plattform die Einrichtung von Unterkonten möglich ist, über die einzelne Mitarbeiter oder sonstige Vertreter des Kunden Inserate einstellen können, stellt der Kunde sicher, dass die jeweilige Person über die ausreichenden Befugnisse zum Abschluss von Rechtsgeschäften verfügt und geschäftsfähig ist. Die Einrichtung des Unterkontos gilt als Kundgebung der Bevollmächtigung im Sinne von § 171 BGB. Soll der jeweiligen Person die Vertretungsmacht wieder entzogen werden, so wird der Kunde das Unterkonto unverzüglich sperren oder löschen. Die Vollmacht kann nur durch Sperrung oder Löschung des Unterkontos widerrufen werden. Eine sonstige Erklärung des Widerrufs (z.B. per E-Mail) an WOHNPRO führt hingegen nicht zum Fortfall der Vertretungsmacht.
§ 5
Inhalt der Leistungen von
WOHNPRO
(1)
WOHNPRO stellt dem Kunden eine technische Plattform zur Verfügung, auf der der Kunde (Bau-)Grundstücke sowie Bauerwartungsland inserieren kann. WOHNPRO
ist insoweit lediglich technischer Dienstleister und handelt weder als Vertreter, Berater oder als Abschlussagent. Vertragsabschlüsse kommen auf der Plattform nicht zustande.
(2)
Der Kunde erhält einen Onlinezugang zum eigenständigen Einstellen und Verwalten (z.B. Aktivieren und Deaktivieren) seiner Inserate in einem dort definierten Format. WOHNPRO ist nicht verpflichtet, Inserate auf der Plattform zu veröffentlichen, die nicht mit Hilfe des Onlinezugangs oder in einem nicht akzeptierten Format erstellt wurden.
(3)
WOHNPRO schuldet keine
a)
Anpassung der Plattform
an sich ändernde äußere Rahmenbedingungen technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Art,
b)
Anpassung der Plattform
an sonstige sich ändernde Rahmenbedingungen,
c)
Fortentwicklung
in Bezug auf Qualität und Modernität.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Bugfixes und Patches, mit denen bestehende Sachmängel, insbesondere im Sinne von Sicherheitsmängeln oder Funktionsfehlern, sowie Rechtsmängel beseitigt werden, bleibt hiervon unberührt.
(4)
Die Durchführung von Datensicherungen und Recovery-Services schuldet WOHNPRO nicht.
(5)
WOHNPRO
darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.
(6)
Zusätzliche Vertriebskanäle oder etwaige Partnerprogramme, über die WOHNPRO die vom Kunden angebotenen Grundstücke vermarkten könnte, bietet WOHNPRO nicht an.
(7)
Dem Kunden
ist bekannt, dass Interessierte auf der Plattform auch unabhängig von einem Grundstückskauf nach Bauunternehmen und Finanzierungsmöglichkeiten suchen können, die dort ebenfalls ihre Dienstleistungen präsentieren. Für Kunden
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, unter der Voraussetzung gegebenenfalls erforderlicher Zulassungen und Genehmigungen mit WOHNPRO auch Verträge zum Angebot solcher Dienstleistungen über die Plattform zu schließen.
§ 6
Ranking und Sortierung
(1)
Über die Suchfunktion der Plattform können Interessierte nach den für sie geeigneten Grundstücken recherchieren. Die Suche nach Grundstücken auf der Plattform kann durch die Eingabe bestimmter Parameter konkretisiert werden, namentlich durch die Parameter „Ort“, „Umkreis“, „Preis bis“, „Größe ab“. Wird eine solche Suche ausgelöst, wird eine Ergebnisliste mit jenen Inseraten angezeigt, die die eingebenen Parameter erfüllen. Diese Liste wird in der Standardsortierung nach der Aktualität der Grundstücke sortiert, das heißt, die jüngsten Inserate werden ganz oben angezeigt. Interessierte haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Sortierung der Inserate durch eine entsprechende Einstellung des Sortierkriterums vorzunehmen (z.B. Größe, aufsteigend oder absteigend; Preis, aufsteigend oder absteigend); im Falle einer solcher Sortierung sind die Ergebnisse ausschließlich nach dem betreffenden Sortierkriterium angeordnet.
(2)
WOHNPRO ist zur Änderung der Sortierkriterien und der Anzeige der Ergebnisliste berechtigt. § 21 („Änderung des Vertragsinhalts“) Absätze 3, 4, 5 und 6 finden entsprechende Anwendung. Weitere Informationen zum Ranking und zur Sortierung sind unter <Link> abrufbar.
§ 7
Verfügbarkeit
(1)
WOHNPRO stellt
dem Kunden
die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung der Plattform wegen erforderlicher Wartungsarbeiten (§ 8) oder aus von WOHNPRO nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen oder beeinträchtigt ist.
(2)
Die Pflichten von WOHNPRO umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. WOHNPRO übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. WOHNPRO übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, soweit diese das öffentliche Internet betreffen.
§ 8
Wartungsarbeiten
Das regelmäßige Wartungsfenster von WOHNPRO liegt zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr, MEZ. Den Zeitpunkt und die genaue Dauer der Arbeiten sowie den konkreten Umfang der Nutzungsbeeinträchtigung teilt WOHNPRO
dem Kunden
drei Arbeitstage im Voraus mit. In begründeten Einzelfällen, insbesondere zur Beseitigung von IT-Sicherheitsrisiken, können die Wartungsarbeiten auch außerhalb des regelmäßigen Wartungsfensters und mit einer kürzeren Ankündigungsfrist oder ohne Ankündigung erfolgen. Die Gesamtdauer der Wartungsarbeiten darf pro Vierteljahr maximal zwölf Stunden betragen.
§ 9
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)
Der Kunde wird WOHNPRO bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen von WOHNPRO in angemessenem Umfang unterstützen.
(2)
Der Kunde stellt die in der Betriebssphäre des Kunden erforderliche Hard- und Softwareinfrastruktur zur Verfügung und trifft die erforderlichen Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe auf seine Systeme von außen, Datenverlust sowie die Infektion mit und Verbreitung von Schadsoftware (z.B. durch Antivirenprogramme, Firewalls, Penetrationstests, Datensicherung und insbesondere angemessene Back-up-Routinen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowohl für Daten als auch Programme, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Soweit für die Nutzung der Plattfom Cookies erforderlich sind, stellt der Kunde deren Akzeptanz sicher.
(3)
Der Kunde hat
a)
bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
b)
soweit bei der Registrierung erforderlich, einen Benutzernamen zu wählen, der weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen darf,
c)
das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen; der Kunde hat WOHNPRO unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten missbraucht wird oder wurde,
d)
bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese WOHNPRO unverzüglich mitzuteilen.
Absatz 4 Satz 2 gilt für Registrierungen und die Nutzung von Benutzerkonten entsprechend.
(4)
Der Kunde verpflichtet sich, WOHNPRO unverzüglich mitzuteilen, sofern eine Änderung in der Person, der Anschrift, des Namens, der Rechtsform oder der Firma eintritt.
(5)
Sämtliche Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptpflichten. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
§ 10
Verhaltenspflichten des Kunden
(1)
Den Kunden treffen zum Zweck der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Kündigung des Einzelauftrags und Schadensersatzansprüchen führen kann.
(2)
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Plattform nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
a)
Die Einhaltung der mit den Inseraten
verbundenen rechtlichen Erfordernisse, etwa Informationspflichten, obliegt allein dem Kunden.
b)
Der Kunde stellt sicher, dass seine Identität im Zusammenhang mit den Inseraten für Interessierte klar erkennbar ist.
c)
Der Kunde stellt vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten sicher, dass der Kunde nicht unzulässige Inhaltsdaten verarbeitet.
d)
Inhaltsdaten
dürfen nur insoweit personenbezogenen Daten enthalten, als dies zur Erreichung des betreffenden Verarbeitungszwecks zwingend erforderlich und eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung ausgeschlossen oder unzumutbar ist.
Enthalten Inhaltsdaten
personenbezogene Daten, so wird der Kunde alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere den Betroffenen hinreichend über die Datenverarbeitung informieren,
eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung des Betroffenen einholen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beweissicher dokumentieren und aufbewahren. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt werden.
Der Kunde
ist darüber hinaus hinsichtlich der Inhaltsdaten „Verantwortlicher“ im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und daher insoweit für die Einhaltung aller weiteren Pflichten des Verantwortlichen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verantwortlich.
e)
Der Kunde wird vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten prüfen, ob der Kunde die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Texte, Fotografien, Bilder, Grafiken) sowie an Markennamen, Firmennamen, Logos und sonstigen Kennzeichen und Rechten zustehen. Bei Fotografien ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf eine Verarbeitung nicht erfolgen. Der Kunde räumt WOHNPRO die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen durch WOHNPRO erforderlichen Nutzungsrechte ein.
f)
Eine übermäßige Belastung der Systeme von WOHNPRO durch unsachgemäße Nutzung ist zu unterlassen.
(3)
Der Kunde hat WOHNPRO den aus einer Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Kunde diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt WOHNPRO von allen Nachteilen frei, welche WOHNPRO aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen des Kunden entstehen. WOHNPRO ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.
§ 11
Vergütung, Mengenrabatte, Beteiligung an Provisionen, Nebenkosten
(1)
Der Kunde verpflichtet sich, eine laufende Vergütung je Inserat zu zahlen. Die Höhe der laufenden Vergütung ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Die Vergütung ist jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
(2)
Die Vergütungspflicht entsteht mit Aktivierung eines Inserats durch den Kunden jeweils für jeden angefangenen Monat. Deaktiviert der Kunde ein Inserat im laufenden Monat, besteht die Zahlungspflicht für diesen Monat ungeachtet der Deaktivierung fort; die Deaktivierung bewirkt den Fortfall der Zahlungspflicht erst ab dem folgenden Monat.
(3)
WOHNPRO gewährt dem Kunden Mengenrabatte; die Einzelheiten ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
(4)
Wird in Bezug auf ein Grundstück, das der Kunde auf der Plattform präsentiert bzw. präsentiert hat, durch Vermittlung von WOHNPRO auch ein Bauvertrag abgeschlossen und hat WOHNPRO dafür eine Provision erhalten, so wird der Kunde an dieser Provision beteiligt; die Einzelheiten ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
(5)
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr gegebenenfalls anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle, der Nebenkosten des Geldverkehrs sowie der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 12
Zahlung und Verzug
(1)
Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen von WOHNPRO sofort fällig und zur Meidung eines Verzugs spätestens eine Woche nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Rechnungsstellung kann auf elektronischem Weg erfolgen. Soweit Zahlung im Voraus vereinbart ist, erfolgt die Leistung durch WOHNPRO erst nach Zahlungseingang.
(2)
Alle Zahlungen erfolgen in Euro und vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall per PayPal oder SEPA-Lastschrift auf ein von WOHNPRO benanntes Konto. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn WOHNPRO über den Betrag verfügen kann.
(3)
Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten.
(4)
Gerät der Kunde in Verzug, so werden dem Kunden von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt WOHNPRO vorbehalten. Sonstige Rechte von WOHNPRO bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von WOHNPRO aus §§ 273 und 320 BGB sowie das Recht von WOHNPRO zur Kündigung aus wichtigem Grund.
(5)
WOHNPRO ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist WOHNPRO berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(6)
Wenn WOHNPRO Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde die Zahlungen einstellt oder eine Lastschrift in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist WOHNPRO berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. WOHNPRO ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 13
Preisänderungen
(1)
Preisänderungen durch WOHNPRO erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch WOHNPRO sind insbesondere Änderungen
a)
der Energiekosten,
b)
der Kosten für die Nutzung von Hard- und Software, Kommunikationsnetzen, Räumen und Gebäuden,
c)
der Lohnkosten sowie
d)
sonstiger im Zusammenhang mit der von WOHNPRO geschuldeten Leistung stehender Kosten infolge Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen
zu berücksichtigen.
(2)
WOHNPRO ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist WOHNPRO verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
(3)
WOHNPRO hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf WOHNPRO Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
Für Preisänderungen werden nur solche Kostenänderungen berücksichtigt, die für WOHNPRO bei Vertragsschluss nach der konkreten Art, dem Zeitpunkt ihres Entstehens und ihrem konkreten Umfang nicht vorhersehbar waren oder die unabhängig von ihrer Vorhersehbarkeit erst nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss wirksam werden.
(4)
Dem Kunden steht bei einer Preisänderung nach den Absätzen 1 bis 3 das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen formlos zu kündigen. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung von WOHNPRO über die Preisänderung, die den Anforderungen des Absatz 5 entspricht, dem Kunden zugeht. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Preisänderung ausschließlich zum Vorteil des Kunden ist. Die sonstigen Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 16 Absatz 1, bleiben unberührt.
(5)
Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Preisänderung und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden nach Absatz 4 wird WOHNPRO dem Kunden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate bevor die Preisänderung wirksam werden soll, klar und verständlich unter Hinweis auf Anlass und Voraussetzungen der Preisänderung in Textform unterrichten.
(6)
Änderungen
der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz
außerhalb einer Preisanpassung nach den Absätzen 1 bis 5 wird WOHNPRO ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergeben. WOHNPRO wird den Kunden vor dem Inkrafttreten der Änderung in transparenter und verständlicher Weise über die Änderung informieren.
§ 14
Schutzrechte des Kunden und Nutzungsrechteeinräumung
Soweit der Kunde Inhaltsdaten auf die Plattform hochlädt, verbleibt es bei den dem Kunden daran zustehenden Schutzrechten des Kunden. Der Kunde räumt WOHNPRO jedoch für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags ein einfaches, weltweites und auf die Zwecke der Durchführung des vorliegenden Vertrags beschränktes Nutzungsrecht ein.
§ 15
Sperrung, Unterbrechung, Löschung
(1)
WOHNPRO kann den Zugang des Kunden aus wichtigem Grund vorübergehend sperren und/ oder die Verbindung des Kunden von WOHNPRO zur Verfügung gestellten Ressourcen mit dem Internet unterbrechen. Ein wichtiger Grund für eine Sperrung bzw. Unterbrechung liegt insbesondere vor, wenn
a)
der Kunde gegen eine der in § 9 („Verhaltenspflichten des Kunden“) Absatz 2 genannten Pflichten verstößt,
b)
WOHNPRO von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unzulässige Inhaltsdaten bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist, oder
c)
der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.
In den Fällen von Satz 2 lit. a) und b) kann WOHNPRO statt einer Unterbrechung betroffene Inhaltsdaten vorübergehend sperren oder dauerhaft löschen. Die Pflicht zur weiteren Zahlung der Vergütung bleibt unberührt, es sei denn, der Kunde
hat den wichtigen Grund für die Sperrung, Unterbrechung bzw. Löschung nicht zu vertreten.
(2)
Die Sperrung des Zugangs, die Unterbrechung der Verbindung sowie die Sperrung und Löschung von Inhaltsdaten sind erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind im Fall endgültiger Leistungsverweigerung oder wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die betreffende Handlung rechtfertigen, entbehrlich.
(3)
Weitere Ansprüche und Rechte von
WOHNPRO, insbesondere auf Kündigung sowie Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 16
Laufzeit und Kündigung
(1)
Einzelverträge
über die Schaltung von Inseraten werden jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den betreffenden Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, WOHNPRO unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Deaktivierung eines Inserats durch den Kunden gilt im Zweifel als Kündigung des Einzelauftrags über das betreffende Inserat.
(2)
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch WOHNPRO gilt insbesondere
a)
eine Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten des Vertrags oder einer wesentlichen Vertragspflicht durch
den Kunden,
b)
wenn Anzeichen erkennbar werden, welche objektive Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
des Kunden
begründen,
c)
der erfolglose Ablauf einer zur Zahlung bestimmten angemessenen Nachfrist im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder,
wenn der Kunde die Zahlung einer laufenden monatlichen Vergütung schuldet, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, oder
d)
ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz nach § 19 dieses Vertrags durch den Kunden.
(3)
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4)
Nach Vertragsbeendigung besteht für den Kunden kein technischer und vertraglicher Zugang zu den vom Kunden bereitgestellten oder generierten Informationen.
§ 17
Haftung von WOHNPRO
(1)
Die Haftung von WOHNPRO auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von WOHNPRO voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 17 („Haftung von WOHNPRO“) eingeschränkt.
(2)
Die Haftung von WOHNPRO für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. "Kardinalpflicht"). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von WOHNPRO bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. WOHNPRO haftet bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch höchstens in Höhe der im Einzelauftrag vereinbarten Haftungsgrenzen.
(3)
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von WOHNPRO auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(4)
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten, auch rückwirkend, in gleichem Umfang für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.
(5)
Soweit
WOHNPRO nicht selbst zur Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung verpflichtet ist, entspricht der bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schaden bei Datenverlust dem typischen Wiederherstellungsaufwand. Der typische Wiederherstellungsaufwand bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen unter Zugrundelegung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch den Kunden eingetreten wäre.
(6)
Soweit die Pflichtverletzung von WOHNPRO Lieferungen und Leistungen betrifft, welche WOHNPRO gegenüber der Kunde unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist in diesem Fall darüber hinaus die Haftung von WOHNPRO für grobe Fahrlässigkeit, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Soweit WOHNPRO nach Vertragsschluss technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von WOHNPRO geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung für eine fahrlässige Falschauskunft bzw. -beratung.
(7)
Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 17 („Haftung von WOHNPRO“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sowie für Freistellungsansprüche entsprechend.
(8)
Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 17 („Haftung von WOHNPRO“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von WOHNPRO.
(9)
Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 17 („Haftung von WOHNPRO“) gelten nicht für die Haftung von WOHNPRO wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 18
Ausschluss der Minderung, keine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel
(1)
Der Kunde kann bei Mängeln die laufende Vergütung nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt unberührt.
(2)
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels, welcher bereits bei Vertragsschluss vorhanden ist, besteht nur dann, wenn WOHNPRO den Mangel zu vertreten hat; eine Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB, gegebenenfalls in Verbindung mit § 548a BGB, ist ausgeschlossen.
(3)
Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach diesem § 18 gelten nicht, soweit WOHNPRO arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(4)
Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von WOHNPRO zu vertretenden Mangels gilt § 17 („Haftung von WOHNPRO“).
§ 19
Vertraulichkeit, Vertragsstrafe
(1)
Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt dieser AGB und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträge sowie alle im Zusammenhang mit der Vertragsverhandlung und -durchführung erlangten Informationen und Erkenntnisse, soweit sie nach dem ausdrücklichen Wunsch von WOHNPRO und/oder nach den Umständen des Einzelfalls erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten gegenüber offen zu legen, es sei denn, dass dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich sein sollte oder die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch ein Gericht oder eine Behörde bindend angeordnet wurde. Der Kunde wird WOHNPRO vorab über die erzwungene Offenlegung informieren, soweit dies rechtmäßig ist, und die Offenlegung auf das notwendige Maß beschränken. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
(2)
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach Absatz 1 gilt unbefristet.
(3)
Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 verpflichtet sich der Kunde an WOHNPRO eine von WOHNPRO im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Falle des Streits über die Angemessenheit vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen; die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe ist jedoch auf Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit und innerhalb von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.
(4)
Eine zwischen den Parteien bereits geschlossene oder noch zu schließende Vertraulichkeitsvereinbarung geht im Zweifel diesem § 19 vor.
§ 20
Datenschutz, Datenzugang und Löschung von Inseraten
(1)
Für die bei der Registrierung, Durchführung und Nutzung der Plattform zur Verfügung gestellten oder im Zuge der Bereitstellung generierten personenbezogenen Daten des Kunden und Nutzern der Plattform sowie deren Zugang hierzu gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1150 gelten die Hinweise von WOHNPRO zum Datenschutz, die unter <Link> abrufbar sind.
(2)
Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde in seinem Kundenbereich (vgl. § 5 Absatz 2) die im Rahmen einer Anfrage zu einem Inserat des Kunden von einem Interessenten zur Verfügung gestellten Daten sowie seine eingestellten Objekt-, Kontakt- und Firmendaten einsehen. Bei Löschung eines Inserats werden alle objektbezogenen Daten des Inserats unwiderruflich gelöscht.
(3)
Der Kunde wird die jeweils aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten (Art. 28 Abs. 3 lit. b) DSGVO).
§ 21
Änderung des Vertragsinhalts
(1)
Der Inhalt
dieser AGB
beruht auf den Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Änderungen der Rahmenbedingungen, deren konkreter Inhalt bei Vertragsschluss noch nicht feststand und die WOHNPRO auch nicht selbst herbei geführt hat, berechtigen WOHNPRO zur Änderung – mit Ausnahme von Preisänderungen – des Inhalts
dieser AGB, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn
a)
das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unerheblichem Maße gestört wird,
b)
die Änderung aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage erforderlich ist,
c)
die Änderung aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich ist,
d)
durch die höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt wird, dass eine von WOHNPRO verwendete Regelung unwirksam oder unklar ist oder eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner darstellt, oder
e)
WOHNPRO aufgrund rechtskräftiger Entscheidung eines Gerichts verpflichtet wird, eine bestimmte Regelung nicht mehr zu verwenden, weil diese Regelung unwirksam oder unklar ist oder eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner darstellt.
(2)
Die Änderung darf nur in dem Umfang erfolgen, als dies zur Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich bzw. zur Füllung entstandener Vertragslücken oder Ersetzung unklarer Regelungen im Interesse einer zumutbaren Fortführung des Vertragsverhältnisses zweckmäßig ist. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Änderung verbleibt es bei den für den Kunden gegebenenfalls günstigen Rechtsfolgen einer unwirksamen, unklaren oder unangemessen benachteiligenden Regelung. Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dies geschieht in Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung oder die rückwirkende Änderung sind für den Kunden von Vorteil.
(3)
Änderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach einer Mitteilung in Textform auf einem dauerhaften Datenträger an den Kunden („Vertragsänderungsschreiben“) wirksam, die mindestens 15 Tage vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. WOHNPRO wird Änderungen mit einer längeren Frist ankündigen, wenn dies erforderlich ist, um dem Kunden zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen. WOHNPRO wird den Kunden in dem Vertragsänderungsschreiben die Änderungen und den Zeitpunkt deren Wirksamwerdens unter Benennung der Gründe sowie den Hinweis auf die des Kunden nach Absatz 5 in einfacher und verständlicher Weise mitteilen.
(4)
Die Frist nach Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt nicht, wenn WOHNPRO
a)
aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen des Vertrags in einer Art und Weise vornehmen muss, die es WOHNPRO nicht gestatten, die genannte Frist einzuhalten;
b)
in Ausnahmefällen den Vertrag zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die Plattform, Verbraucher oder gewerbliche Nutzer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
(5)
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit WOHNPRO vor Ablauf der Frist zu kündigen. Eine entsprechende Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung gemäß Absatz 3 Wirkung, sofern für den Vertrag keine kürzere Frist gilt. Der Kunde kann nach Erhalt der Mitteilung nach Absatz 3 jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die in Absatz 3 genannte Frist verzichten. Das Einstellen neuer Inserate auf die Plattform vor Ablauf der Frist ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist mehr als 15 Tage beträgt, weil der Kunde aufgrund der Änderungen des Vertrags erhebliche technische Anpassungen an seinen Waren oder Dienstleistungen vornehmen muss. In diesen Fällen gilt das Einstellen neuer Inserate durch den Kunden nicht automatisch als Verzicht auf die Frist.
(6)
Sonstige Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 16 Absatz 1, bleiben unberührt. Die weitergehenden Rechte zur Vertragsanpassung nach § 313 BGB bleiben unberührt.
§ 22
Schlussbestimmungen
(1)
Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen; zwingende Regelungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 12, Art. 28 und Art. 89 ff. CISG) bleiben unberührt.
(2)
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von WOHNPRO. Für Klagen von
WOHNPRO
gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3)
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist
Erfüllungsort der
Geschäftssitz
von
WOHNPRO,
soweit sich aus den vorstehenden Regelungen bzw. dem Einzelauftrag nichts anderes ergibt.
(4)
Die Einreichung einer Klage ist erst statthaft, wenn die Parteien einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen haben. Die Parteien sollen sich dazu auf einen neutralen Dritten als Schlichter verständigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab Einleitung des Einigungsversuchs durch eine Partei bis zum Ende der Schlichtung gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend. Ein gerichtliches Eilverfahren oder die Klageerhebung zur Unterbrechung einer gesetzlichen und nicht durch Parteivereinbarung verlängerbaren Ausschlussfrist bleibt jederzeit zulässig.
(5)
Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelauftrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelauftrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
[*]
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.